Trainingsvideo „Golf Warm-Up“ mit Übungen für zuhause

Liebe Mitglieder,

damit Sie auch während des Corona-Lockdowns passende Übungen für Ihren Golf-Restart durchführen können, hat Golfproette Claudia Popp ein Trainingsvideo mit Golf-WarmUp-Übungen für zuhause erstellt. Das Video ist in Zusammenarbeit mit Personal-Trainer Filip Blank von www.the-coach.de entstanden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Training zuhause!

 

 

Bemühungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Golf-Club Feldafing e.V.

Liebe Mitglieder,

aufgrund des schönen Wetters erreichen uns zahlreiche Rückfragen über die laufenden Bemühungen für eine zeitnahe Wiedereröffnung des Golfplatzes.

Der Bayerische Golfverband und eine Golfbetreibergesellschaft hatten in einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zur Prüfung der Sperrung von Golfanlagen und weiteren Schreiben an die Landesregierung auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Bisher lässt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen bis mindestens 7.3.2021 nicht zu.

Da es Versuche anderer Golfanlagen gibt, die aktuell geltenden Regelungen zu umgehen oder auszusetzen, hat der BGV mit Schreiben vom 23.02.2021 folgende Mitteilung an die bayerischen Golfanlagen versendet:

„…der Bayerische Golfverband hält die Aufforderung zu zivilem Ungehorsam für einen schlechten Rat. Wir Golfer müssen uns wie alle Bürger an die Gesetze halten, auch wenn sie uns nicht passen. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Das sind hohe Güter, wie ein Blick in andere Staaten auf dieser Erde zeigt. Golf ist zwar die wichtigste Nebensache der Welt, eignet sich aber nicht für eine Revolution. Das Vergnügen wäre ein kurzes, das Ende eher schrecklich. Wir werden weiter dünne und dicke Bretter bohren, um unsere Volksvertreter sachlich im Sinne unseres Sports zu überzeugen…“

>>> Aktuelle Informationen des Bayerischen Golfverbandes

Der Golf-Club Feldafing e.V. befürwortet die Stellungnahme des BGV und steht im laufenden Austausch mit den Behörden und den relevanten Golf- bzw. Sportverbänden. Aufgrund der sinkenen Infektionszahlen und einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg, die nun schon seit längerem bei unter 50 liegt und der aus dem Vorjahr bekannten Organisation eines gefahrlosen Spielbetriebes, hat sich der Golf-Club Feldafing e.V. mit Schreiben vom 18.02.2021 an das Landratsamt Starnberg gewendet und um Prüfung einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs gebeten. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich unserer Homepage als pdf-Datei einzusehen.

Zudem hat sich der Bayerische Golfverband nochmals im Namen aller bayerischen Golfclubs im Vorfeld der Mininsterpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 an die Bayerische Staatsregierung gewendet und um zeitnahe Öffnung für Individualsportarten im Freien gebeten. Dabei wurden auch die aus dem vergangenen Jahr bewährten Abstands- und Hygienekonzepte dargestellt, die eine Infektionsgefahr auf dem Golfplatz unmöglich machen.

>>> BGV Golf als kontaktloser Individualsport

>>> BGV Entfernungen_auf_einem_Golfplatz

Sobald es weiterführende Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Mitglieder, umgehend informieren.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.

 

Golfanlage weiterhin aufgrund des Lockdowns geschlossen

 

Liebe Mitglieder,

auch wenn aktuell nicht an Golfspiel zu denken ist, beobachten wir die aktuelle Situation laufend und stehen mit den Behörden und Golfverbänden im regelmäßigen Kontakt.

Seit 17.12.2020 lief ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO einer Golfplatzbetreibergesellschaft mit Unterstützung des Bayerischen Golfverbandes zur Prüfung der aktuellen Sperrung von Golfanlagen in Bayern. Dieser wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Ergänzend verweisen wir auf die Homepage des BGV unter https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt derzeit den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen. Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden die Regelungen bis 7.3.2021 verlängert.

>> Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (konsolidierte Lesefassung mit Verlängerung bis 7.3.2021)

>> Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 baymbl-2021-5

>> Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021

Wir hoffen auf eine baldige Wiedereröffnung der Golfanlage und freuen uns darauf Sie nach dem Lockdown wiederzusehen!

Ihr Team des GC Feldafing

Golfanlage bis mindestens 10.01.2021 aufgrund des Lockdowns gesperrt

Liebe Mitglieder,

durch die staatlichen Vorgaben und den Lockdown muss der Golf-Club Feldafing e.V. bis mindestens 10.01.2020 geschlossen bleiben. Alle Regelungen sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachzulesen:

>>> 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

>>> 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das Sekretariat ist in dieser Zeit ebenso geschlossen, allerdings per Email an info@golfclub-feldafing.de durchgehend erreichbar. Ab 11.01.2021 ist das Sekretariat wochentags von 10 – 15 Uhr auch wieder telefonisch erreichbar.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.

World Handicap System (WHS) und Fitness Tipps für den Winter

Liebe Mitglieder,

wenn Sie sich gerne etwas genauer über das neue World Handicap System (kurz WHS) informieren möchten, dann werfen Sie gerne einen Blick auf die Seite des Deutschen Golf Verbandes, dort wird genau erklärt wie das neue System funktioniert, warum umgestellt wird und wie in Zukunft berechnet werden soll. Besonders hilfreich ist, das häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten auf dieser Seite bereits hinterlegt sind:  World Handicap System ab 2021 (golf-dgv.de)

Zudem verweisen wir auch gerne auf den Artikel zum Thema “ WHS“ in unserem letzten Newsletter, den Sie jederzeit im Mitgliederbereich aufrufen können.

Um Sie schon auf die kommende Saison 2021 vorzubereiten, gibt es vom DGV ein paar tolle Übungen zum Thema Golf & Fitness präsentiert von Max Kieffer.

Sie finden zuerst eine kurze Einführung in das Thema unter „Golf&Fitness“ , die Videos gibt es unter dem Punkt „Golf- und Fitnessübungen“ .

Golfanlage ab 01.12.2020 aufgrund staatlicher Auflagen vollständig gesperrt!

Liebe Mitglieder,

am Dienstag, den 01.12.2020, ist die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. In §10 Abs. 3 wurde bestimmt, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zulässig war, wurde gestrichen. Zunächst machten unterschiedliche Auffassungen des neuen Gesetzestextes die Runde. Nach eingehender Prüfung der neuen Verordnung durch den Bayerischen Golf Verband, wurde uns per Email vom heutigen Tage Folgendes mitgeteilt:

„Nachdem nunmehr sich das Innenministerium auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen hat, liegt eine einheitliche Interpretation der beteiligten Ministerien vor, wonach ab 1.12.2020 (gültig bis 20.12.) auch der „Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist“. Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von „Sportplätzen und anderen Sportstätten“ spricht. Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden.
Wir kennen die Lehren aus dem ersten Lockdown und stehen daher erneut in engem Austausch und in Abstimmung mit anderen Sportfachverbänden, die diese einschränkende Verordnung ebenfalls für völlig unverhältnismäßig halten. Über weitere Maßnahmen bzw. Veränderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.“

In den ergänzenden Ausführungen des  Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-lockdown-light  heißt es zudem:

Was ändert sich ab dem 1. Dezember 2020?
Geschlossen bleiben: Die Indoor-Sportstätten. Ergänzend wird auch der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Außerhalb von Sportstätten ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Aufgrund der aktuellen Verordnungen müssen alle Golfanlagen in Bayern bis einschließlich 05.01.2021 schließen. Das Spielen und Trainieren, sowie das Betreten des Übungsgeländes und der Spielbahnen ist nicht gestattet! Das Clubhaus ist geschlossen, allerdings ist das Sekretariat wochentags in der Zeit von 10 – 15 Uhr telefonisch unter 08157/93340 erreichbar. In der Zeit vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 ist das Sekretariat aufgrund der Weihnachtsschließung nicht erreichbar. Wir stehen aber durchgehend in ständigem Austausch mit den Golfverbänden, den Behörden und allen relevanten Institutionen. Sobald sich Neuerungen ergeben, informieren wir Sie umgehend schriftlich und auf unserer Homepage.

Hoffen wir auf eine schnelle Besserung der Corona-Situation und dass wir unseren Golfplatz baldmöglichst wieder öffnen können. Wir wünschen Ihnen in diesen schweren Zeiten alles erdenklich Gute und eine trotz der Einschränkungen angenehme Adventszeit.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand und die Mitarbeiter des Golf-Club Feldafing e.V.

 

Update 03.12.2020: Die aktuelle Stellungnahme des BGV finden Sie unter dem folgenden Link
https://www.bayerischer-golfverband.de/news?nid=836

Update 07.12.2020: Der aktuelle Bericht aus der Kabinettsitzung vom 06.12.2020 mit den weitergehenden Regelungen ab 09.12.2020

Update 08.12.2020: am 09.12.2020 tritt die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 05.01.2021.

Corona-Sonderregeln Phase 9 + Wintergrüns ab 27.11.2020

Liebe Mitglieder,

Aufgrund der kalten Temperaturen und des Frostes wird der Golfplatz am Freitag, den 27.11.2020 auf Wintergrüns und Winterabschläge umgesteckt. Die seit Anfang November bereits gültigen Winterregeln bestehen weiter, d.h. Golftaschen müssen getragen und Bälle auf dem Fairway aufgeteet werden.

Bei erkennbarem Frost und Raureif auf den Grüns und den Spielbahnen darf der Golfplatz nicht bespielt werden. Die gebuchten Startzeiten entfallen dann ersatzlos. Wir empfehlen Ihnen (soweit möglich) Startzeiten ab der Mittagszeit zu buchen, dennoch sind Startzeiten in PCCaddie weiterhin zwischen 10 und 15 Uhr online buchbar.

Die Buchung von Startzeiten über PCCaddie ist nur für Clubmitglieder möglich. Ein Gastspieler ist nur in Begleitung eines Clubmitglieds zugelassen und muss telefonisch angemeldet werden.

Aufgrund des Winterbetriebes entfällt die Beschränkung von maximal vier Buchungen pro Woche, allerdings appellieren wir an Ihre Vernunft, keine Startzeiten zu „hamstern“. Bitte buchen Sie Startzeiten nur, wenn Sie tatsächlich spielen.

Es gilt weiterhin: Ohne gebuchte Startzeit ist das Spielen auf dem Platz untersagt!

Aufgrund der staatlichen Kontaktbeschränkungen sind nur 2er Flights buchbar. 3 oder 4 Personen dürfen nur dann zusammen spielen, wenn alle Spieler des Flights aus dem gleichen Hausstand stammen. Da im Winterbetrieb keine laufende Kontrolle der Startzeiten durch das Mitarbeiter-Team des GCF möglich ist, bitten wir alle Mitglieder die Regelungen eigenverantwortlich einzuhalten. Bei entsprechender Witterung werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.

Ergänzend zum Online-Buchungsportal ist eine Reservierung von Startzeiten auch telefonisch zu den festgelegten Telefonkernzeiten möglich. Das Sekretariat ist wochentags zwischen 10 und 15 Uhr telefonisch unter 08157/93340 erreichbar. In der Zeit vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 ist das Sekretariat wegen der Weihnachtsschließung nicht erreichbar.

Die Driving Range darf weiterhin unter Auflagen geöffnet bleiben. Um möglichst Menschenansammlungen und Kontakte zu vermeiden, ist nur jede zweite Abschlagmatte nutzbar. Golfunterricht  ist als Einzelunterricht gestattet. Der Ballautomat ist ebenfalls ab 27.11.2020 auf Winterbetrieb umgestellt und kann nicht mehr befüllt werden. Sobald der Automat leer ist, müssen die Bälle von Hand gesammelt werden. Da auch weiterhin Dokumentationspflicht besteht, bitten wir Sie, sich unbedingt vor Nutzung der Driving Range anzumelden. Dies kann entweder telefonisch im Sekretariat erfolgen oder mittels Anmeldekarten neben dem Ballautomaten.

Das Clubhaus inklusive ProShop, Restaurant und allen Sanitärräumen ist weiterhin geschlossen. Allerdings bietet Familie Küster zu ausgewählten Terminen Essen zum Mitnehmen an. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.golfclub-feldafing.de/gastronomie/.

Sollten Sie Ihre Golfausrüstung aus den Boxen noch nicht mit nach Hause genommen haben, rufen Sie uns bitte während der Bürozeiten an. Der Zutritt zum Caddiekeller kann nur nach  Terminvereinbarung mit dem Sekretariat erfolgen, da sicherzustellen ist, dass sich maximal zwei Personen gleichzeitig im Caddiekeller befinden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind die Stromkreise für Elektrotrolleys seit 02.11.2020 abgeschaltet.

Wir wünschen Ihnen weiterhin Freude bei Ihren winterlichen Golfrunden und bitten Sie, sich solidarisch an die vorgenannten Regeln zu halten.

Ihr Vorstand und Ihre Mitarbeiter des GC Feldafing

>>> GC Feldafing Corona-Regeln + Winterbetrieb „Phase 9“ gültig ab 27.11.2020

Umstecken auf Winterabschläge und Wintergrüns im Laufe dieser Woche

Aktuell werden die Grüns bearbeitet und gelocht. Da schon jetzt die Grüns bis spät Vormittags oberflächlich gefroren sind, erfolgt bis 26/27.11.2020 die Umstellung auf Wintergrüns und Winterabschläge.

Wir bitten Sie eigenverantwortlich zu prüfen ob zu Ihrer gebuchten Startzeit noch Bodenfrost herrscht. Bei erkennbarem Frost und Raureif auf den Grüns und den Spielbahnen ist der Platz gesperrt. Die gebuchte Startzeit entfällt dann ersatzlos.