Corona-Regelungen für das Jugendtraining

Liebe Mitglieder,

das Jugendtraining des Golf-Club Feldafing e.V. startet diese Woche aufgrund der Corona-Auflagen mit einigen Einschränkungen. Im Download befindet sich eine Übersicht der zu den jeweiligen 7-Tages-Inzidenzwerten stattfindenden Trainingsgruppen. Aktuell liegt die Inzidenz im Landkreis Starnberg zwichen 50 und 100.

Aufgrund der aktuell steigenden Tendenz >100 wird voraussichtlich ab Montag, den 19.04.2021 leider vorübergehend kein Jugendtraining stattfinden dürfen.

Ihr Team des GCF

 

Download: >>> CoronaRegelungen Jugend, Stand 12.04.2021

Wiederaufnahme des Spielbetriebs im GC Feldafing ab 8.3.2021

Liebe Mitglieder,

das Warten hat ein Ende. Es geht wieder los!

Die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 festgelegten Öffnungsschritte erlauben Individualsport im Außenbereich ab Montag, den 8.3.2021 mit Einschränkungen und in Abhängigkeit der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Auch die Bemühungen und Vorschläge der Golf- und Sportverbände sowie der einzelnen Golfclubs flossen in die nun erfolgte Öffnung mit ein. Die meisten geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind aus dem Vorjahr bekannt, aber punktuell wurden Anpassungen notwendig. Diese trüben die Freude sicherlich nicht, dass nun auch die bayerischen Golfanlagen endlich wieder öffnen dürfen!

Es gilt wie schon im vergangenen Jahr: Gespielt werden darf ausschließlich mit vorab reservierter Startzeit, denn die Golfanlagen sind weiterhin verpflichtet, das Spieleraufkommen zur Vermeidung von Ansammlungen zu steuern und eine Kontaktpersonenermittlung im Falle einer COVID-Infektion zu ermöglichen. Die Buchung erfolgt wie gehabt online über das System von PCCaddie. Die Zugangsdaten für die Online-Buchung sind die selben, die Sie letztes Jahr verwendet haben.

Bis auf Weiteres ist die Golfanlage nur für Clubmitglieder geöffnet. Das Online-Reservierungssystem wird am Samstag, den 6.3.2021 um 12 Uhr freigeschaltet.

Wir freuen uns, Sie endlich wieder im GC Feldafing begrüßen zu dürfen und bitten Sie, liebe Mitglieder, selbständig auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Lesen Sie sich die unten als pdf-Datei abrufbaren Corona-Sonderregeln Phase 10 unbedingt detailliert durch!

  • Startzeiten werden wegen der bestehenden Frostgefahr zwischen 10 und 17 Uhr vergeben. Sollte auch nach 10 Uhr noch Frost, Reif oder Schnee auf dem Platz vorhanden sein, verfällt die gebuchte Startzeit ersatzlos und der Platz bleibt bis zur vollständigen Auflösung gesperrt. Spielen außerhalb des Startzeitenfensters bzw. ohne Startzeit ist generell nicht gestattet. 
  • Die buchbaren Runden pro Woche werden nicht begrenzt, allerdings sind nur maximal drei Tage im Voraus buchbar.
  • Die buchbare Flightzusammensetzung ist von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg abhängig:
    • Bei 7-Tage-Inzidenz unter 50:  4er Flights können ohne Beschränkungen gebildet werden
    • Bei 7-Tage-Inzidenz ab 50 bis 100:  Je Flight nur Personen aus maximal zwei Hausständen (es sind dann online nur noch 2er Flights buchbar, aber der Flight darf nach telefonischer Anmeldung mit Personen aus den beiden Hausständen aufgefüllt werden)
    • Bei 7-Tage-Inzidenz über 100:  Golf darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gespielt werden (es sind dann online nur noch 2er Flights buchbar. Bei 3er oder 4er Flights müssen alle Personen aus dem gleichen Hausstand sein. Anmeldung muss dann zwingend telefonisch erfolgen)
  • ProShop, Gastronomie und Umkleiden bleiben geschlossen. Sanitäreinrichtungen und Sekretariat sind zugänglich. Das WC zwischen den Bahnen 5 und 6 ist ebenfalls geöffnet.
  • Der Zutritt zum Caddiekeller kann über die Außenrampen erfolgen. Nach dem Holen der Ausrüstung bitte den Caddie-Keller zügig wieder verlassen um somit Personenansammlungen zu vermeiden.
  • Auf dem Parkplatz gilt Maskenpflicht bis zum Abschlag.

Da auch weiterhin mit Kontrollen zu rechnen ist, müssen alle Mitarbeiter, Helfer und Sie, liebe Mitglieder, penibel und selbständig auf die Einhaltung der Regeln achten. Wir vertrauen auf Sie, dass in ähnlich disziplinierter und verständiger Weise mit der Situation umgegangen wird, wie im vergangenen Jahr.

Ihr Vorstand und die Mitarbeiter des Golf-Club Feldafing e.V.

Download pdf-Datei: >>> GC Feldafing Corona-Regeln 2021 Phase 10, gültig ab 8.3.2021

Aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg: >>> Landratsamt Starnberg, Akuelle Informationen zu Coronavirus  bzw. >>> Bayerisches Landesamt für Gesundheit 

>>> 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

>>> BGV Golfsport unter den Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

Sanierungsarbeiten an Bunkern der Spielbahnen 1-9

Während die meisten Reparaturarbeiten auf dem Platz während der Wintermonate stattfinden konnten, stehen vor dem offiziellen Saisonbeginn im April noch Sanierungsarbeiten an Bunkern der Spielbahnen 1-9 an. Diese Arbeiten werden in den nächsten zwei Wochen durchgeführt.

Im Zuge der Arbeiten werden Drainagen repariert und der Bunkersand vollständig ausgetauscht. Der alte Sand wird zum Sanden der Spielbahn-Umfelder und zum Abmagern der Roughbereiche und Blumenwiesen verwendet.

Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen auf den genannten Spielbahnen und freuen uns auf die verbesserte Bunkerqualität.

Bis Ende März werden die Arbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.

Trainingsvideo „Golf Warm-Up“ mit Übungen für zuhause

Liebe Mitglieder,

damit Sie auch während des Corona-Lockdowns passende Übungen für Ihren Golf-Restart durchführen können, hat Golfproette Claudia Popp ein Trainingsvideo mit Golf-WarmUp-Übungen für zuhause erstellt. Das Video ist in Zusammenarbeit mit Personal-Trainer Filip Blank von www.the-coach.de entstanden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Training zuhause!

 

 

Bemühungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes im Golf-Club Feldafing e.V.

Liebe Mitglieder,

aufgrund des schönen Wetters erreichen uns zahlreiche Rückfragen über die laufenden Bemühungen für eine zeitnahe Wiedereröffnung des Golfplatzes.

Der Bayerische Golfverband und eine Golfbetreibergesellschaft hatten in einem Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zur Prüfung der Sperrung von Golfanlagen und weiteren Schreiben an die Landesregierung auf die Unverhältnismäßigkeit hingewiesen. Bisher lässt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen bis mindestens 7.3.2021 nicht zu.

Da es Versuche anderer Golfanlagen gibt, die aktuell geltenden Regelungen zu umgehen oder auszusetzen, hat der BGV mit Schreiben vom 23.02.2021 folgende Mitteilung an die bayerischen Golfanlagen versendet:

„…der Bayerische Golfverband hält die Aufforderung zu zivilem Ungehorsam für einen schlechten Rat. Wir Golfer müssen uns wie alle Bürger an die Gesetze halten, auch wenn sie uns nicht passen. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Das sind hohe Güter, wie ein Blick in andere Staaten auf dieser Erde zeigt. Golf ist zwar die wichtigste Nebensache der Welt, eignet sich aber nicht für eine Revolution. Das Vergnügen wäre ein kurzes, das Ende eher schrecklich. Wir werden weiter dünne und dicke Bretter bohren, um unsere Volksvertreter sachlich im Sinne unseres Sports zu überzeugen…“

>>> Aktuelle Informationen des Bayerischen Golfverbandes

Der Golf-Club Feldafing e.V. befürwortet die Stellungnahme des BGV und steht im laufenden Austausch mit den Behörden und den relevanten Golf- bzw. Sportverbänden. Aufgrund der sinkenen Infektionszahlen und einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg, die nun schon seit längerem bei unter 50 liegt und der aus dem Vorjahr bekannten Organisation eines gefahrlosen Spielbetriebes, hat sich der Golf-Club Feldafing e.V. mit Schreiben vom 18.02.2021 an das Landratsamt Starnberg gewendet und um Prüfung einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs gebeten. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich unserer Homepage als pdf-Datei einzusehen.

Zudem hat sich der Bayerische Golfverband nochmals im Namen aller bayerischen Golfclubs im Vorfeld der Mininsterpräsidentenkonferenz am 3.3.2021 an die Bayerische Staatsregierung gewendet und um zeitnahe Öffnung für Individualsportarten im Freien gebeten. Dabei wurden auch die aus dem vergangenen Jahr bewährten Abstands- und Hygienekonzepte dargestellt, die eine Infektionsgefahr auf dem Golfplatz unmöglich machen.

>>> BGV Golf als kontaktloser Individualsport

>>> BGV Entfernungen_auf_einem_Golfplatz

Sobald es weiterführende Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Mitglieder, umgehend informieren.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.

 

Golfanlage weiterhin aufgrund des Lockdowns geschlossen

 

Liebe Mitglieder,

auch wenn aktuell nicht an Golfspiel zu denken ist, beobachten wir die aktuelle Situation laufend und stehen mit den Behörden und Golfverbänden im regelmäßigen Kontakt.

Seit 17.12.2020 lief ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO einer Golfplatzbetreibergesellschaft mit Unterstützung des Bayerischen Golfverbandes zur Prüfung der aktuellen Sperrung von Golfanlagen in Bayern. Dieser wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Ergänzend verweisen wir auf die Homepage des BGV unter https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt derzeit den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen und damit auch von Golfplätzen. Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden die Regelungen bis 7.3.2021 verlängert.

>> Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (konsolidierte Lesefassung mit Verlängerung bis 7.3.2021)

>> Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 baymbl-2021-5

>> Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 10. Februar 2021

Wir hoffen auf eine baldige Wiedereröffnung der Golfanlage und freuen uns darauf Sie nach dem Lockdown wiederzusehen!

Ihr Team des GC Feldafing

Golfanlage bis mindestens 10.01.2021 aufgrund des Lockdowns gesperrt

Liebe Mitglieder,

durch die staatlichen Vorgaben und den Lockdown muss der Golf-Club Feldafing e.V. bis mindestens 10.01.2020 geschlossen bleiben. Alle Regelungen sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachzulesen:

>>> 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

>>> 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das Sekretariat ist in dieser Zeit ebenso geschlossen, allerdings per Email an info@golfclub-feldafing.de durchgehend erreichbar. Ab 11.01.2021 ist das Sekretariat wochentags von 10 – 15 Uhr auch wieder telefonisch erreichbar.

Ihr Team des Golf-Club Feldafing e.V.

World Handicap System (WHS) und Fitness Tipps für den Winter

Liebe Mitglieder,

wenn Sie sich gerne etwas genauer über das neue World Handicap System (kurz WHS) informieren möchten, dann werfen Sie gerne einen Blick auf die Seite des Deutschen Golf Verbandes, dort wird genau erklärt wie das neue System funktioniert, warum umgestellt wird und wie in Zukunft berechnet werden soll. Besonders hilfreich ist, das häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten auf dieser Seite bereits hinterlegt sind:  World Handicap System ab 2021 (golf-dgv.de)

Zudem verweisen wir auch gerne auf den Artikel zum Thema “ WHS“ in unserem letzten Newsletter, den Sie jederzeit im Mitgliederbereich aufrufen können.

Um Sie schon auf die kommende Saison 2021 vorzubereiten, gibt es vom DGV ein paar tolle Übungen zum Thema Golf & Fitness präsentiert von Max Kieffer.

Sie finden zuerst eine kurze Einführung in das Thema unter „Golf&Fitness“ , die Videos gibt es unter dem Punkt „Golf- und Fitnessübungen“ .

Golfanlage ab 01.12.2020 aufgrund staatlicher Auflagen vollständig gesperrt!

Liebe Mitglieder,

am Dienstag, den 01.12.2020, ist die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. In §10 Abs. 3 wurde bestimmt, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt ist. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel zulässig war, wurde gestrichen. Zunächst machten unterschiedliche Auffassungen des neuen Gesetzestextes die Runde. Nach eingehender Prüfung der neuen Verordnung durch den Bayerischen Golf Verband, wurde uns per Email vom heutigen Tage Folgendes mitgeteilt:

„Nachdem nunmehr sich das Innenministerium auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen hat, liegt eine einheitliche Interpretation der beteiligten Ministerien vor, wonach ab 1.12.2020 (gültig bis 20.12.) auch der „Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist“. Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von „Sportplätzen und anderen Sportstätten“ spricht. Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden.
Wir kennen die Lehren aus dem ersten Lockdown und stehen daher erneut in engem Austausch und in Abstimmung mit anderen Sportfachverbänden, die diese einschränkende Verordnung ebenfalls für völlig unverhältnismäßig halten. Über weitere Maßnahmen bzw. Veränderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.“

In den ergänzenden Ausführungen des  Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-lockdown-light  heißt es zudem:

Was ändert sich ab dem 1. Dezember 2020?
Geschlossen bleiben: Die Indoor-Sportstätten. Ergänzend wird auch der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Außerhalb von Sportstätten ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Aufgrund der aktuellen Verordnungen müssen alle Golfanlagen in Bayern bis einschließlich 05.01.2021 schließen. Das Spielen und Trainieren, sowie das Betreten des Übungsgeländes und der Spielbahnen ist nicht gestattet! Das Clubhaus ist geschlossen, allerdings ist das Sekretariat wochentags in der Zeit von 10 – 15 Uhr telefonisch unter 08157/93340 erreichbar. In der Zeit vom 19.12.2020 bis 06.01.2021 ist das Sekretariat aufgrund der Weihnachtsschließung nicht erreichbar. Wir stehen aber durchgehend in ständigem Austausch mit den Golfverbänden, den Behörden und allen relevanten Institutionen. Sobald sich Neuerungen ergeben, informieren wir Sie umgehend schriftlich und auf unserer Homepage.

Hoffen wir auf eine schnelle Besserung der Corona-Situation und dass wir unseren Golfplatz baldmöglichst wieder öffnen können. Wir wünschen Ihnen in diesen schweren Zeiten alles erdenklich Gute und eine trotz der Einschränkungen angenehme Adventszeit.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand und die Mitarbeiter des Golf-Club Feldafing e.V.

 

Update 03.12.2020: Die aktuelle Stellungnahme des BGV finden Sie unter dem folgenden Link
https://www.bayerischer-golfverband.de/news?nid=836

Update 07.12.2020: Der aktuelle Bericht aus der Kabinettsitzung vom 06.12.2020 mit den weitergehenden Regelungen ab 09.12.2020

Update 08.12.2020: am 09.12.2020 tritt die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 05.01.2021.